Mietwertschätzung

Eingangs einige begriffliche Definitionen:

- Der Mietzins ist der tatsächlich erzielte Ertrag.
- Der Mietwert ist der als nachhaltig erzielbar geschätzte Ertrag.
- Der Mietertrag entspricht dem marktüblichen Ertrag aus einer Immobilie ohne Einbezug der separat abgerechneten Nebenkosten.

Zur Bewertung / Schätzung des Verkehrswertes ist grundsätzlich auf den am Markt nachhaltig erzielbaren Ertrag - also auf den Mietwert - abzustellen. Dabei zeigt sich, dass Mietzins und Mietwert in der Praxis häufig deckungsgleich sind. Entsprechen hingegen die Mietzinsen nicht dem Markt, so sind diese durch Mietwerte zu ersetzen.

Mietwerte sind in jedem Fall einerseits auf ihre Nachhaltigkeit und andererseits auf ihre mietrechtliche Durchsetzbarkeit hin zu überprüfen, wobei wir auf unsere Marktkenntnisse stützen sowie die Hilfe statistischer Werte in Anspruch nehmen. Der Standort einer Liegenschaft sowie wirtschaftliche, bauliche und mietrechtliche Gegebenheiten spielen bei Mietwertschätzungen zudem eine wesentliche Rolle.