Stockwerkeigentum-Bewertung

Rechtlich gesehen ist das Stockwerkeigentum ein Grundstück, welches nebst dem Stammgrundstück besteht. Es kann verkauft, vererbt, verpfändet und mit dringlichen Rechten belastet werden. Art. 712a ff ZGB bilden die rechtlichen Grundlagen des Stockwerkeigentums.

Stockwerkeigentum ist der Miteigentumsansteil an einem Grundstück, das dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen.

Gegenstand des Sonderrechts können dabei einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken sein, die als Wohnung oder als Einheit von Räumen zu geschäftlichen oder andern Zwecken mit eigenem Zugang in sich abgeschlossen sein müssen, aber getrennte Nebenräume umfassen können.

Liegen genügend Verkaufspreise für vergleichbare Stockwerkeinheiten vor, so kann der Verkehrswert (in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung) mittels der Vergleichswertmethode direkt festgestellt werden.

In bestimmten Fällen eigenen sich aber auch die Kennwertmethode, die Sachwertmethode sowie die Ertragswertmethode für die entsprechende Verkehrswertermittlung respektive Immobilienbewertung / Immobilienschätzung.